GFS = Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen Die Notenbildungsverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler in Klasse 8 und 9 pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet ist.
Wichtige Informationen:- Wertung: Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit.
- Die Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen.
- Der Schüler schlägt dem betreffenden Fachlehrer sein Thema vor. Der Fachlehrer berät, ob das Thema dem Niveau der Klassenstufe entspricht.
- Hat der Schüler sich für ein Fach und ein Thema entschieden, lässt er das vorgegebene Formular vom Fachlehrer unterschreiben.
- Fachlehrer und Schüler vereinbaren gemeinsam den Termin, wann die GFS zu halten ist.